Zurück zur Übersicht Allgemein, Deutsch, EASA, Gewerblichkeit, Passagierflüge, pll_6222711975db0 Sind entgeltliche Flüge automatisch auch gewerblich? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden, um Passagiere mitzunehmen? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet. Umfassende Informationen zur Thematik finden sich im Dokument Passagierflüge mit Segelflugzeugen (FFAC, Februar 2022) Im Folgenden eine Kurzfassung: Die Vorschriften über den Betrieb von Segelflugzeugen sind auf europäischer Ebene in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 zusammengefasst. Das «Sailplane Rule Book» ist online abrufbar Entgeltliche Segelflüge (beliebige Höhe des Entgelts), die ausschliesslich an Vereinsmitglieder angeboten werden, sind nicht als gewerbliche zu betrachten. Es besteht die Möglichkeit der Durchführung von Kostenteilungs- oder Einführungsflügen gemäss Art. 3 Abs. 2 der DVO (EU) 2018/1976. Diese Flüge werden nicht als gewerblich betrachtet. Für Passagierflüge sind nebst einer gültigen Lizenz (SPL) zusätzliche Anforderungen bezüglich laufende Flugerfahrung sowie weitere Anforderungen (namentlich absolvierte Mindestflugstunden und ein Schulungsflug zum Nachweis der zur Beförderung von Passagieren notwendigen Kompetenzen) einzuhalten. Für nicht gewerbliche Passagierflüge existiert keine Alterslimite. Die Gültigkeit des Medicals (LAPL-Medical, respektive Klasse 2 Medical für gewerbliche Flüge) ist für die Ausübungen der Rechte zu prüfen. Für den gewerblichen Segelflugbetrieb braucht es eine vorgängige Deklaration an die zuständige Behörde (BAZL). Der Abschluss der erforderlichen Versicherungen sowie das Ausstellen von Beförderungsscheinen bei entgeltlichen Flügen (auch private) sind einzuhalten.