Zurück zur Übersicht Allgemein, COVID-19, Deutsch, pll_5e8c90f87a199 Der Bundesrat kündigte eine Lockerung der Massnahmen in Bezug auf Covid-19, gültig ab dem 27. April an. Die mit "Schutzkonzepten" verbundenen Lockerungsmassnahmen betreffen nicht die Luftfahrt. Die Rechtslage für den Segelflug in der Schweiz bleibt unverändert. Hier findet man das Dokument des SFVS mit den aktuelle Empfehlungen, den notwendigen Massnahmen und Grundlagen für einen Segelflugbetrieb auf einem Flugplatz in der Schweiz. News vom 6. April 2020 Seit der Bundesrat am 13.3.2020 die „Ausserordentliche Lage“ aufgrund des neuartigen Virus COVID-19 beschlossen hat, hat sich unser Alltag enorm verändert. Auch unser wunderbarer Sport ist von der Situation betroffen. Der Vorstand des SFVS informiert über seine Haltung bezüglich Flugbetrieb. Bereits zum Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung des Verbandes, am 7. März 2020, deutete sich eine Eskalation der Infektionen mit dem neuartigen Virus COVID-19 an. An einen ordentlichen Saisonstart war hier nicht zu denken – Kurse, Trainings- und Frühlingslager mussten abgesagt werden. Viele Segelflugpilotinnen und Piloten warten noch auf ihren ersten Flug der Saison. Anlässlich einer Telefonkonferenz hat der Vorstand des Segelflugverbandes am 2. April die Lage besprochen und hält hier seine Überlegungen fest: Grundsätzlich wurde in der Schweiz vom Bund und dem BAZL kein Flugverbot ausgesprochen. Auch eine Schliessung von Flugplätzen sieht der Bund nicht vor. Ein Flugbetrieb ist daher unter Einhaltung der Vorsichtsmassnahmen und «Social Distancing» grundsätzlich möglich. In dieser Krisensituation ist es allerdings sicher nicht angebracht, unnötige Risiken einzugehen – Unfälle würden die Spitäler unnötig zusätzlich belasten. Schulung hingegen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da die Massnahmen des Bundesrates nicht sinnvoll eingehalten werden können. Der Segelflugverband weist mit Nachdruck darauf hin, dass die zum jeweiligen Flugtag geltenden NOTAM und Weisungen des Bundes bezüglich dem «Social Distancing» strikte einzuhalten sind. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein grenzüberschreitender Verkehr aufgrund der damit verbundenen Flugplanpflicht praktisch ausgeschlossen ist. Die vom Verband geplanten Kurse sowie die in naher Zukunft stattfinden Wettbewerbe werden, wenn möglich durchgeführt. Die verantwortlichen Organisatoren beobachten die Lage laufend und werden falls nötig über eine Absage entscheiden. Sollte ein Anlass verschoben oder abgesagt werden, würden die angemeldeten Teilnehmer direkt informiert. Wenn möglich, werden die Anlässe terminlich verschoben. Auch der Verband beobachtet die Lage und die Informationen des Bundes laufend. Sollte sich die Lage verändern, wird der Verband wiederum informieren.