Zurück zur Übersicht Deutsch, Luftraum, TMZ, Transponder Aufgrund von SUST-Empfehlungen hat das BAZL entschieden, im Raum Altenrhein/Friedrichshafen, erstmals am Schweizer Himmel, eine TMZ einzurichten. Diese wird am 24. März 2022 in Kraft treten. Damit sich die Piloten und Flugschulen der Region auf die Einführung der TMZ vorbereiten können, vermitteln wir im Auftrag des BAZL das angehängte PDF. Der SFVS hat sich im 2020 beim BAZL gegen die Einführung einer schweizweiten Transponderpflicht geäussert. In den Besprechungen um die TMZ Nordostschweiz 2021 konnte der SFVS zusammen mit den lokalen Segelfluggruppen und dem AeCS sicherstellen, dass das Ausmass der TMZ kleinstmöglichst ausfiel und vor allem, dass das « Listening Squawk » (also die Hörbereitschaft gem. Abschnitt 4) zuerst auf freiwilliger Basis erfolgt. Die verlangten technischen Anforderungen an die Transponder, «Level 2 mit SI-Code und Elementary-Surveillance-Funktionalität», entsprechen den Spezifikationen aller üblichen Mode S Transponder. Es wird also hier keine Spezialfallanforderung gestellt. (Nicht zu verwechseln mit SIL 2) Im Laufe des Jahres 2022 werden die Piloten, welche in der Region der TMZ fliegen, vom BAZL gebeten, eine Umfrage auszufüllen. Die Resultate werden den weiteren Verlauf der TMZ Anforderungen in der Schweiz und spezifisch der TMZ Nordostschweiz beeinflussen, insbesondere den freiwilligen Charakter der Hörbereitschaft. Wir bedanken uns für die korrekte Handhabung der neuen Regelungen und eure Teilnahme an der Umfrage zur Erfassung der Erfahrungen. David Lehmann Ressort Operationen SFVS