Zurück zur Übersicht Allgemein, Anhänger, Autobahn, Deutsch, pll_6022e788b4fdd, Tempo 100 Seit Beginn dieses Jahres gilt eine neue Vorschrift für den Verkehr mit Anhängern auf Schweizer Autobahnen. Ergänzungen vom 17. März zur News vom 4. März: Seit dem 1. Januar 2021 gilt neu folgende Vorschrift für den Verkehr mit Anhängern: «Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 5 Höchstgeschwindigkeit für einzelne Fahrzeugarten 2 Auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für: c. leichte Motorwagen mit Anhänger, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.» Die Schweizer Vorschriften machen hierzu explizit keine weiteren technische Auflagen. Allerdings gilt gemäss Aussage eines Strassenverkehrsexperten folgendes: jede/r Fahrer/in muss selbst wissen, für welche Höchstgeschwindigkeit sein/ihr Anhänger zugelassen ist (Bauart, Ausrüstung, Zulassung der Reifen etc.). Man kann dazu die Betriebsanleitung oder den Hersteller konsultieren. Im Ausland gilt das Recht des jeweiligen Landes. Z.B. gilt in Deutschland, dass der Anhänger für Tempo 100 zugelassen werden muss, was mit einem Tempo-100-Aufkleber bestätigt wird. Ergänzungen vom 17. März: Zulassung des Anhängers für Tempo 100 in Deutschland Um mit einem in der Schweiz registrierten Anhänger (am Anhänger muss die 100km/h-Plakette angebracht sein) in Deutschland Tempo 100 zu fahren, werden zwei Formulare benötigt: 1) die Bestätigung des Herstellers (hier Spindelberger, siehe Seite 1), dass der Anhänger für 100 km/h geeignet ist; 2) die aufgrund der Herstellerbestätigung von einem Landratsamt (hier Lörrach) ausgestellte Bestätigung (siehe Seite 2), dass der Anhänger für 100 km/h zugelassen ist. Diese Bestätigung gilt natürlich nur für einen ganz bestimmten Anhänger, hier ZH 810949. Die entsprechende 100-er-Plakette wird gesiegelt. Dann sind noch Anforderungen an die Reifen des Anhängers formuliert. Diese Papiere sind immer mitzuführen. Wie komme ich zur deutschen 100-er-Plakette? Es gibt folgende zwei Möglichkeiten: a) beim TCS, Preis CHF 220.00 für Nichtmitglieder, CHF 170.00 für Mitglieder. b) bei einer deutschen Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle. Der Erhalt der Dokumente ist dort eine reine Papierübung, man braucht den Anhänger nicht mitzunehmen, man kann gleich ein paar zusammennehmen. Aber die Anhänger brauchen eine schweizerische Zulassung (wegen der Kontrollschild-Nummer, Achtung: den grauen Fahrzeugausweis mitbringen). Bei neuen Anhängern kann also die Zulassung nicht einfach schon vom Hersteller/Lieferanten gemacht werden. Ende der Ergänzungen vom 17. März. Weitere gute Hinweise zu diesen Themen findet Ihr auf der Webseite des TCS und auch unter Hinweise für Deutschland. Für Rückfragen steht Georg Krenger gerne zu Verfügung.