Zurück zur Übersicht Allgemein, BAZL, Deutsch, Flugplanpflicht, pll_605701915fa06, Streckenflugausweis Das BAZL konnte das Thema Flugplanpflicht für grenzüberschreitende Flüge weiterbearbeiten. In welchen unserer Nachbarländer eine Flugplanpflicht besteht, erfährst Du hier. Die Lage mit Deutschland und Österreich ist «geregelt»: es gibt kein Flugplanpflicht mehr, dafür muss (ohne Flugplan) der Streckenflugausweis für einen Flug über die Landesgrenze (wir empfehlen weiterhin dieses Formular zu benutzen. Der alte Streckenflugausweis ist nicht mehr gültig!) an Bord mitgeführt werden. Italien hat vorerst dem Antrag des BAZLs eine negative Antwort gegeben: unser südliches Nachbarland möchte zuerst laufende Flugunfalluntersuchungen abschliessen. Frankreich hingegen hat noch keine Entscheidung getroffen. Die schweizerischen und französischen Zollbehörden, das BAZL, die DGAC und das französisches Verteidigungsministerium haben in den letzten Monaten hoffnungsvolle Diskussionen geführt; die französischen Behörden benötigen aber noch etwas Zeit, um die Frage zu vertiefen. Es ist also damit zu rechnen, dass die Flugplanpflicht für Flüge nach Frankreich für die kommende Saison weiterhin gelten wird. Wir erinnern daran, dass ohne Flugplan ein Alarmdienst nur verzögert ausgelöst werden kann. Flugpläne werden überwacht und bei fehlender Landemeldung wird Alarm ausgelöst. Auch wenn kein Flugplanpflicht besteht, ist es möglich einen Flugplan abzugeben, um vom Alarmdienst zu profitieren. Ein Beispiel-Flugplan für Segelflüge findet man hier. Der SFVS bedankt sich bei den betroffenen Stellen des BAZL für die gute und aktive Zusammenarbeit.