Zurück zur Übersicht Allgemein, COVID-19, Deutsch, Informationen BAZL, pll_5eaabc2a40013, Schulung Der Bundesrat lässt Präsenzveranstaltungen zu Ausbildungszwecken per 11. Mai 2020 wieder zu, sofern nicht mehr als 5 Personen daran teilnehmen. Der Wiederaufnahme der Flugausbildungen ab 11.5. steht daher nichts mehr im Wege, solange das Schutzkonzept und die BAG-Vorschriften strikt eingehalten sind. Wir wünschen gute und sichere Flüge! Die gestern verkündeten Lockerungen durch den Bundesrat in der Corona-Krise haben auch für die Segelflugschulung grosse Bedeutung: Das BAZL hatte sich zur Begründung des Schulungsverbots darauf gestützt, dass Präsenzveranstaltungen in Ausbildungsstätten verboten sind. Dieses Verbot wird nun per 11.05.2020 aufgehoben. Genaueres ist in der publizierten Änderungen der COVID-Verordnung-2 (Stand 27.05.2020) und deren Erläuterungen (Stand 29.05.2020) oder in der aktuellen Verordnung 2 COVID-19 (Stand 01.06.2020) nachzulesen. Aus dem Grund sehen der AeCS und der SFVS als möglich, die praktische und theoretische Flugschulung per 11. Mai wieder aufzunehmen. Dabei müssen die geltenden Massnahmen des BAG zwingen eingehalten werden (Social Distancing, nicht mehr als 5 Personen, häufiges Händewaschen, etc.). Um ein individuelles Schutzkonzept zu erarbeiten, stellt der Aero-Club unter diesem Link einige hilfreiche Kriterien zur Verfügung. Weitere Informationen zur Lockerung sind auf der Website des AeCS sowie des BAG zu finden.