Zurück zur Übersicht Allgemein, Deutsch, flächendeckend, Luftraum, Obligatorium, pll_5e9e0b950349c, Transponder Aufgrund der eigenen Lagebeurteilung nach einer Konsultation der Luftraumbenutzer verzichtet das BAZL daher auf das ursprünglich vorgesehene flächendeckende Transponder-Obligatorium für Segelflugzeuge und Ballone sowie auf die Ausdehnung auf den gesamten Luftraum E. Der SFVS begrüsst diesen Entscheid und freut sich, dass seine Argumente ein offenes Ohr beim BAZL gefunden haben. Mit diesem Entscheid müssen die Segelflugzeuge in Zukunft nicht zwangsmässig mit einem Transponder ausgestattet werden und somit werden unnötige Kosten erspart. Wir weisen darauf hin, dass in gewisse Räume ein eingeschaltetes Transponder in gewissen Regionen für die Sicherheit trotzdem Sinn macht und die Erteilung von ATC-Freigaben erleichtert oder gar ermöglicht. Das BAZL treibt deshalb ein Projekt weiter, nämlich in spezifischen Zonen im Luftraum E oder G, wo auch IFR Verkehr stattfindet, TMZ einzuführen. Der SFVS bleibt natürlich in Kontakt mit dem BAZL für dieses Projekt.